Stand: Juli 2026

Wir legen Wert auf ein rechtmäßiges und faires Miteinander – im Team wie gegenüber Gästen und Geschäftspartnern. Wer Hinweise auf Verstöße gibt, soll dies ohne Sorge vor Nachteilen tun können. Auf dieser Seite finden Sie, wer sich an uns wenden kann, welche Wege offenstehen und wie wir mit einer Meldung umgehen.

Wer kann eine Meldung abgeben?

Melden können sich alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt haben – insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Aushilfen, Bewerberinnen und Bewerber, ehemalige Beschäftigte sowie Lieferanten, Dienstleister und deren Beschäftigte.

Was kann gemeldet werden?

Die interne Meldestelle ist zuständig für Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen. Dazu zählen unter anderem:

Nicht erfasst sind allgemeine Beschwerden über Speisen, Service oder persönliche Konflikte. Solche Anliegen nehmen wir gerne direkt entgegen – unter info@echardinger-einkehr.de.

Wie erreichen Sie die interne Meldestelle?

Interne Meldestelle · A & S Gastro GmbH

PostA & S Gastro GmbH · „Vertraulich – Meldestelle“ · Bad-Kreuther-Straße 8 · 81671 München
PersönlichAuf Wunsch in einem persönlichen Gespräch – Termin nach Vereinbarung unter (+49)-89-67976780

Das Postfach wird ausschließlich von den beauftragten Personen der Meldestelle eingesehen.

Meldungen können in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie dürfen Ihre Meldung auch anonym abgeben; wir bearbeiten anonyme Meldungen ebenso wie namentliche. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer anonymen Meldung keine Rückfragen stellen und Ihnen keine Rückmeldung geben können – geben Sie daher möglichst konkrete Angaben zu Sachverhalt, Zeitraum und beteiligten Stellen an.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Eingangsbestätigung – Sie erhalten spätestens nach sieben Tagen eine Bestätigung, sofern eine Kontaktmöglichkeit vorliegt.
  2. Prüfung – Wir prüfen, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt, und halten mit Ihnen Kontakt, soweit erforderlich.
  3. Folgemaßnahmen – Dazu können interne Untersuchungen, die Abgabe an eine zuständige Stelle oder der Abschluss des Verfahrens gehören.
  4. Rückmeldung – Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informieren wir Sie über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen und deren Gründe.

Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien

Ihre Identität sowie die Identität der von der Meldung betroffenen Personen behandeln wir streng vertraulich. Zugriff haben ausschließlich die mit der Bearbeitung beauftragten Personen; eine Weitergabe erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Repressalien gegen hinweisgebende Personen – etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Nichtbeförderung oder Benachteiligung bei der Dienstplangestaltung – sind untersagt und werden von uns nicht geduldet.

Der Schutz gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich unrichtige Meldungen sind hiervon nicht erfasst und können ihrerseits rechtliche Folgen haben.

Externe Meldestellen

Es steht Ihnen frei, sich statt an uns unmittelbar an eine externe Meldestelle zu wenden. Wir ermutigen Sie jedoch, den internen Weg zu nutzen, weil Missstände dort meist am schnellsten abgestellt werden können.

Datenschutz

Die im Rahmen einer Meldung verarbeiteten personenbezogenen Daten nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung des Vorgangs sowie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO in Verbindung mit § 10 HinSchG). Die Dokumentation einer Meldung löschen wir drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens, sofern keine längeren Aufbewahrungspflichten bestehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Informationspflichten.