Stand: Juli 2026
Wozu dient die Erklärung?
Mit der Kostenübernahmeerklärung bestätigt ein Dritter – etwa ein Unternehmen, ein Verein oder ein Familienmitglied –, dass er die Rechnung für eine Veranstaltung ganz oder in Teilen übernimmt. Sie ermöglicht uns, die Rechnung direkt auf den Kostenträger auszustellen, und legt fest, welche Leistungen davon umfasst sind.
Ohne vorliegende Erklärung rechnen wir am Veranstaltungstag mit der Person ab, die die Reservierung vorgenommen hat. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen sind aus steuerlichen Gründen nur eingeschränkt möglich.
Hinweise zum Ausfüllen
- Der Kostenträger muss vollständig und rechtsverbindlich benannt sein – bei Unternehmen mit Firmierung, Rechtsform und vollständiger Rechnungsanschrift.
- Bitte geben Sie an, ob die Übernahme vollständig, auf bestimmte Leistungen begrenzt oder auf einen Höchstbetrag gedeckelt ist. Nicht abgedeckte Positionen begleichen die Gäste selbst vor Ort.
- Die Erklärung ist von einer zeichnungsberechtigten Person zu unterschreiben.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Es gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Formular
Kostenträger (Rechnungsempfänger)
Veranstaltung
Umfang der Kostenübernahme
Erklärung
Hiermit bestätige ich verbindlich die Übernahme der Kosten in dem oben angegebenen Umfang gegenüber der A & S Gastro GmbH, Bad-Kreuther-Straße 8, 81671 München. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO habe ich zur Kenntnis genommen.
Bei Fragen zum Formular erreichen Sie uns unter (+49)-89-67976780.